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Link-KategorienFormulare Arbeitslosengeld I
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Formulare für die Arbeitslosmeldung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
| Das Arbeitslosengeld II Umgangsprachlich Harz 4, ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt.
| Hier in dieser Kategorie finden sie Links, die ihnen in Bezug auf Beratung und Aufklärung und zu Fragen von Arbeitslosigkeit helfen können.
| Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle der Insolvenz (früher: Konkurs) ihres Arbeitgebers ein so genanntes Insolvenzgeld (früher: Konkursausfallgeld) zum Ausgleich ihres ausgefallenen Arbeitsentgeltes.
| Internetjobbörsen zeigen ihnen aktuell offene Stellen.
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Aktuell sind 14 Links und 5 Kategorien in der Datenbank
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