Psychosoziale Betreuung nach §16a Nr 3 SGB II
Seit Ende 2008 führt das ALZ e.V. im Auftrag des Kreises Minden- Lübbecke,
Amt proArbeit, psychosoziale Betreuung und Beratung nach §16a Sozialgesetzbuch II
(Grundsicherung für Arbeitssuchende) durch. Die psychosoziale Betreuung ist ein Instrument
der ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und soll als flankierende Leistung den Eingliederungsprozess
des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen/ der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
in das Erwerbsleben unterstützen.
Das Beratungsangebot wird kreisweit angeboten
und überwiegend in aufsuchender Form umgesetzt.