Für Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten

Datenschutzrechtliche Hinweise für Teilnehmende in Arbeitsgelegenheiten (AGH) des ALZ e.V. gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

1. Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten, Datenkategorien und Rechtsgrundlagen


Das ALZ e.V. erhält Teilnehmerdaten gemäß §395 Abs. 1 SGB III bzw. §50 Abs. 1 SGB II vom Kostenträger (z.B. der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter). Das ALZ e.V. übermittelt förder- bzw. integrationsrelevante Daten auf Grundlage des §318 SGB III bzw. §61 SGB II an den Kostenträger. Zudem gelten die Vorschriften zum Sozialdatenschutz (u.a. §78 SGB X). So ist das ALZ e.V. in diesem Rahmen verpflichtet, seine Beurteilungen über die jeweilige teilnehmende Person dem Kostenträger zu übermitteln sowie kalendermonatlich Fehltage und die Gründe für die Fehltage mitzuteilen. Diese Verarbeitungen erfolgen im Sinne des Datenschutzes auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Für darüberhinausgehende Datenverarbeitungen ist Ihr Auftrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder im Einzelfall Ihre Einwilligungserklärung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO notwendig. Einwilligungen werden separat eingeholt und sind jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.


In Anlehnung an die oben aufgeführten Rechtsgrundlagen findet die Datenverarbeitung zu folgenden Zwecken statt:

 

  • Planung, Durchführung, Verwaltung und Dokumentation von Maßnahmen;
  • Datenaustausch mit dem zuständigen Kostenträger zur individuellen Förderung und Stabilisierung Teilnehmender;
  • Abrechnung von Maßnahmen mit den jeweiligen Kostenträgern;
  • Externe Prüfungen durch fachkundige Stellen sowie durch Kostenträger und/oder ihre Vertreter;
  • Beilegen von Rechtsstreitigkeiten und zur Geltendmachung, Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Interne Prüfungen des Qualitätsmanagements (Interne Audits);
  • Vermittlung in Arbeit, in betriebliche Ausbildung oder in Anschlussmaßnahmen

 

In diesem Zusammenhang werden je nach Maßnahme folgende Datenkategorien verarbeitet:
 

  • Stammdaten (z.B. Anschrift, Geburtsdatum, Art des Leistungsbezugs)
  • Maßnahmendaten (z.B. Förderzeiträume, Teilnahmezeiträume, Anwesenheiten und Fehlzeiten)
  • Vermittlungsrelevante Daten (z.B. bisheriger Lebenslauf, Zeugnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten)
  • Soziale Daten (z.B. Ergebnisse aus Sozialanalysen, Stärken-Schwächen-Profile, Förderbedarfe)
  • Gesprächsnotizen und -verläufe (z.B. Ergebnisse von Gesprächen, Hintergründe zu Gesprächen)

 

2. Mitwirkungspflichten und Folgen bei Nichtbereitstellung erforderlicher Daten


Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden ergeben sich unter anderem aus §318 SGB III bzw. §61 SGB II. Teilnehmende sind verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem ALZ e.V. auf Verlangen Auskunft über den Eingliederungserfolg der Maßnahme sowie alle weiteren Auskünfte zu erteilen, die zur Qualitätsprüfung nach § 183 SGB III benötigt werden und eine Beurteilung ihrer Leistung und ihres Verhaltens durch das ALZ e.V. zuzulassen. Eine fehlende Mitwirkung kann für Teilnehmende zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung führen.


3. Kategorien von Empfängern


Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an die Kostenträger wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter, den Bund, das Land oder die Kommune. Je nach erteilter Einwilligung erfolgt eine Datenübermittlung zudem an Betriebe, externe Beratungsstellen (z.B. Drogenberatung oder Schuldnerberatung) . Das ALZ e.V. beauftragt zudem externe Dienstleister , z. B. für den Betrieb oder Betreuung der IT-Struktur und Anwendungen, wie z.B. der Dokumentationssoftware, sowie gegebenenfalls externe Honorarkräfte mit der Maßnahmedurchführung. Mit Auftragsverarbeitern schließt das ALZ e.V. Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung. Externe Honorarkräfte werden auf Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern nicht vom Betroffenen beauftragt, ist keine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder internationale Organisation beabsichtigt. Im Falle des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z.B. bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, Schadensregulierung, Verteidigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen kann eine Weitergabe der erforderlichen Daten erfolgen.


4. Speicherdauer


Die Speicherdauer kann je nach Maßnahme sowie nach Datenkategorie unterschiedlich definiert sein. Vorgaben hierfür finden sich in den Verträgen mit den jeweiligen Kostenträgern, in der Abgabenordnung (AO) oder in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Speicherdauer beträgt mindestens 2 Jahre und höchstens 10 Jahre. Im Falle eines berechtigten Interesses, z.B. zur Abwehr oder Verteidigung von Rechtsansprüchen und Schadensregulierung können Daten in Einzelfällen darüber hinaus gespeichert werden bis der Zweck erfüllt ist oder sich hieraus ergebende Speicherfristen erreicht sind.


5. Ihre Rechte


Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

 

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende Daten gemäß Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige Daten, gemäß Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung Sie betreffender Daten, gemäß Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie betreffender Daten, gemäß Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Unterrichtung über die Benachrichtigung von Empfängern Sie betreffender Daten, gemäß Art. 19 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit der Sie betreffender Daten, gemäß Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, gemäß Art 21 DSGVO
  • Recht auf Widerruf von erteilten Einwilligungen , gemäß Art. 7 Abs.3 DSGVO
  • Recht sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren , gemäß Art. 77 DSGVO

 

Die für uns zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist: 


Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW

Helga Block

Kavalleriestraße 2-4

40213 Düsseldorf

Telefon: 02 11 / 38 424-0

Telefax: 02 11 / 38424-10

Mail: poststelle@ldi.nrw.de

URL: https://www.ldi.nrw.de


Ein Widerspruch kann gegen Mitwirkungspflichten verstoßen und den Ausschluss oder die Nichtteilnahme zur Folge haben und daraus zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung führen.


6. Automatisierte Entscheidungsfindung - Profiling (Art. 22 DSGVO)


Die individuelle Förderung und ihre Instrumente sind mit der Erstellung und Bearbeitung entsprechender Teilnehmerprofile verbunden. Diese Profile entstehen aber nicht über automatisierte Verfahren.


7. Verantwortlicher


ArbeitsLebenZentrum im Kreis Minden-Lübbecke e.V.

Frau Stella Gieseler

Harkortdamm 51

32429 Minden

info@alz-minden.de


8. Externe Datenschutzbeauftragte


Karin Tausch

IT Rechenwerk GmbH, datenschutz.de

Eichenkamp 14, 32479 Hille

Telefon: 05 71 / 951 968 00

Telefax: 05 71 / 951 968 05

E-Mail: datenschutz@it-rechenwerk.de


Bitte beachten Sie: Sie können unsere externe Datenschutzbeauftragte bei Fragen gerne kontaktieren. Sie hat jedoch keinen Zugriff auf personenbezogene Daten des ALZ e.V. und müsste z. B. Anfragen zur Auskunft, Berichtigung, Löschung etc. an uns weiterleiten.


Letzte Aktualisierung: 25.11.2021

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